Datum | Details |
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14.01.2015 | Umwandlung in Postulat 2014/105 Motion der AL-Fraktion vom 02.04.2014: Pflicht zum Erlass öffentlicher Gestaltungspläne für strategisch bedeutsame Areale der SBB in der Stadt
Beschlussnummer: 642
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01.10.2014 | Stadtrat, Entgegennahme als Postulat Dokumente: 2014_0105.pdf (78 KB) |
02.04.2014 | Eingang, Frist 6 Monate 2014/105 Motion der AL-Fraktion vom 02.04.2014: Pflicht zum Erlass öffentlicher Gestaltungspläne für strategisch bedeutsame Areale der SBB in der Stadt
Der Stadtrat wird aufgefordert, dem Gemeinderat eine Vorlage zu präsentieren, mit der für strategisch bedeutsame Areale der SBB in der Stadt Zürich (z. B. Gebiete um den Bahnhof Oerlikon) eine Pflicht zum Erlass öffentlicher Gestaltungspläne festgelegt wird.
Begründung: Die SBB ist Eigentümerin von diversen grösseren Arealen in der Stadt Zürich, die sie bekanntlich nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt und daher umnutzt. Nicht wenige davon sind an Lagen, die aus städtebaulicher Sicht bedeutsam sind, so insbesondere um die Bahnhöfe. Es besteht entsprechend ein Interesse aus Sicht der Stadt, dass die zukünftige Planung dieser Areale einer demokratischen Kontrolle unterliegt. Die Debatte über die Einzelinitiative Frey, die eine Gestaltungsplanpflicht für das SBB-Areal Tiefenbrunnen fordert, zeigt, dass das Interesse an der Entwicklung solch städtebaulich bedeutsamer Areale sehr gross ist und eine rein private Planung auch bei der Bevölkerung nicht nur auf Gegenliebe stösst. Zurzeit plant die SBB diverse Hochhausbauten insbesondere in Oerlikon (Franklin- und Andreasturm), jedoch ohne dass eine öffentliche Mitsprache möglich wäre, wie es beispielsweise an der Europaallee und an der Zollstrassse über die Gestaltungspläne der Fall war. Eine gestaltende, umfassende Mitwirkung war jedoch bei diesen beiden Projekten gleichfalls nicht möglich, da nicht öffentliche, sondern private Gestaltungspläne aufgelegt wurden. Im Gegensatz dazu erlaubt erst das Instrument des öffentlichen Gestaltungsplanes eine wirksame gestalterische Mitsprache des Gemeinderates − und nicht nur ein Ja oder Nein zu den Plänen, die die Bauherrschaft vorlegt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4870
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