Verhinderung von energetischen Sanierungen aufgrund von Vorgaben der Denkmalpflege, Möglichkeiten für eine Entschädigung bauwilliger Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für eine Klage gegen die Stadt
Ausstieg aus der Kernenergie, vertragliche Verpflichtungen des ewz, Umgang mit den Miteigentümerinnen und Möglichkeiten zur schnellen Stilllegung der Werke
Schaffung von Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG), Anwendung der neuen Option in der Stadt
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