Nach der Begrüssung und den Mitteilungen des Ratspräsidiums können formelle Anträge zur Tagliste oder zu den weiteren, nicht traktandierten Geschäften gestellt werden (z. B. Anträge auf Dringlicherklärung eines Vorstosses). Sodann werden mögliche Fraktionserklärungen oder persönliche Erklärungen der Ratsmitglieder verlesen. Abgestimmt wird nur über Anträge, die konkret auf die aktuelle Sitzungen wirken (z. B. Absetzung von Geschäften).
Mitteilungen
Vorläufige Unterstützung von Einzelinitiativen
Bei der vorläufigen Unterstützung von Einzelinitiativen fällt der Rat lediglich einen Verfahrensentscheid. Das dafür notwendige Quorum von 42 Stimmen wird ohne Diskussion direkt ermittelt. Bei Erreichen des Quorums ist die Initiative zur Antragstellung an den Stadtrat überwiesen. Über den Inhalt der Initiative wird erst nach der Antragsstellung durch den Stadtrat diskutiert. Wird das Quorum nicht erreicht, ist die Initiative ohne weitere Verfahrensschritte erledigt.
2026/403
Einzelinitiative von Kevin Ehrler und 7 Mitunterzeichnenden vom 10.08.2026:
Mehr Gestaltungsfreiheit für die Boulevardgastronomie
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