Gemeinderat der Stadt Zürich

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Festsetzung der Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat frühestens im März

GR Nummer 2023/70
Geschäftsart Postulat

Aktueller Stand

Pendent bei
Gemeinderat
Zuständiges Departement Präsidialdepartement (PRD)

Ablaufschritte

DatumDetails
22.03.2023Dringlicherklärung, nicht erfolgt

2023/70

Postulat von Samuel Balsiger (SVP) und Roger Bartholdi (SVP) vom 08.02.2023:

Festsetzung der Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat frühestens im März


Beschlussfassung über den Antrag auf Dringlichkeit von Roger Bartholdi (SVP) vom 15. März 2023 (vergleiche Beschluss-Nr. 1503/2023)

 

Die Dringlicherklärung wird von 43 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum von 63 Stimmen gemäss Art. 124 Abs. 2 GeschO GR nicht erreicht ist.

 

Mitteilung an den Stadtrat

Beschlussnummer: 1569
15.03.2023Dringlicherklärung, beantragt

2023/70

Postulat von Samuel Balsiger (SVP) und Roger Bartholdi (SVP) vom 08.02.2023:

Festsetzung der Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat frühestens im März


Roger Bartholdi (SVP) beantragt Dringlicherklärung und begründet diese.

 

Der Rat wird über den Antrag am 22. März 2023 Beschluss fassen.

 

Mitteilung an den Stadtrat


Tonaufnahme zur Debatte des Geschäfts: 2023_0070
Beschlussnummer: 1503
08.03.2023Textänderung, beantragt

2023/70

Postulat von Samuel Balsiger (SVP) und Roger Bartholdi (SVP) vom 08.02.2023:

Festsetzung der Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat frühestens im März


Gemäss schriftlicher Mitteilung ist die Stadtpräsidentin namens des Stadtrats bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.

 

Dr. Davy Graf (SP) stellt namens der SP-Fraktion einen Textänderungsantrag.

 

Damit ist das Geschäft vertagt.

 

Mitteilung an den Stadtrat

Beschlussnummer: 1473
01.03.2023Stadtrat, Entgegennahme
08.02.2023Eingang, Frist 3 Monate

2023/70

Postulat von Samuel Balsiger (SVP) und Roger Bartholdi (SVP) vom 08.02.2023:

Festsetzung der Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat frühestens im März


Text siehe Dokumente

Dokumente: 2023_0070.pdf (255 KB)
Beschlussnummer: 1397

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