2016/98
Schriftliche Anfrage von Samuel Balsiger (SVP) und Stephan Iten (SVP) vom 23.03.2016:
Untertauchen von Asylbewerbenden im Rahmen des beschleunigten Testverfahrens im Asylzentrum Juch, Einfluss des Testbetriebs auf die illegale Einwanderung und Massnahmen zur Verringerung der Quote
Von Samuel Balsiger (SVP) und Stephan Iten (SVP) ist am 23. März 2016 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden:
In Zürich-Altstetten betreut die Asylorganisation AOZ Personen, die sich im sogenannten «beschleunigten» Testverfahren des Staatssekretariats für Migration (SEM) befinden. Unter anderem im Evaluationsbericht werden diesbezüglich gravierende Mängel ans Licht gebracht. Von den 994 Asylbewerbern, die ohne Zuweisung an die Kantone die Asylunterkunft Zentrum Juch verliessen, tauchten 53,1 Prozent unkontrolliert unter.
Grösstenteils leben diese Scheinflüchtlinge wohl nun als Illegale («Sans-Papiers») mitten unter uns. Lediglich 36 Prozent der entsprechenden Personen verliessen die Asylunterkunft kontrolliert. Ob aber auch diese Sozialmigranten, zum Beispiel nach Abkassieren der bis zu vielmal höheren Rückkehrhilfe als Barauszahlung, nicht wieder in Zürich auftauchen, ist ungewiss.
Die sehr hohe Quote von illegal untergetauchten Asylbewerbern ist erstens einer der vielen Hinweise, wie viele Personen sich Asyl erschleichen wollen. Zweitens stellen sich aus Sicht der Zürcher Bevölkerung auch Fragen zur Sicherheit und den sozialen Kosten, wenn Illegale ohne Sprachkenntnisse und geregeltem Einkommen in unsere Gesellschaft drängen. Die benötigten finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt werden sich auch diese Scheinflüchtlinge auf irgendeine Weise beschaffen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Sollte das sogenannte «beschleunigte» Testverfahren weitergeführt werden, so würden über die Jahre gerechnet zigtausende Illegale («Sans-Papiers») zusätzlich in der Stadt Zürich leben. Wohnungsnot, Ausfälle bei den Sozialversicherungen und Kriminalität sind Missstände, die dadurch verstärkt würden. Wie beurteilt der Stadtrat diese negative Aussicht?
- Welche Massnahmen planen der Stadtrat und/oder die Asylorganisation AOZ bei einer allfälligen Weiterführung des sogenannten «beschleunigten» Testverfahrens, damit nicht mehr eine so hohe Quote von Asylbewerbern illegal untertaucht?
- Welche Massnamen plant der Stadtrat und/oder die Asylorganisation AOZ zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM), damit die illegale Einwanderung durch die Mängel im Betrieb der Asylunterkunft Zentrum Juch sowie generell umgehend unterbunden wird?
- Wird bezüglich der Frage 3 die Option geprüft, ein elektronisches Ortungsgerät ans Fussgelenk der Asylbewerber zu schnallen? Falls nein, warum nicht?
- Unter anderem durch die sehr hohe Quote von Asylbewerbern, die illegal untertaucht, sind die Mängel im Betreib der Asylunterkunft Zentrum Juch sowie beim sogenannten «beschleunigten» Testverfahren sichtbar geworden. Welche Schlüsse zieht der Stadtrat aus diesem gravierenden Missstand, über den nicht einfach hinweggeschaut werden kann?
- Wie beurteilt der Stadtrat den Umstand, dass eine sehr hohe Quote von Asylbewerbern illegal untertaucht, im Bezug auf die Aufnahme von zusätzlichen Personen zum ordentlichen Kontingent (siehe Postulat 2015/182)?
- Der Evaluationsbericht zum sogenannten «beschleunigten» Testverfahren sowie auch die Erfahrungen aus dem Regelbetrieb machen sichtbar, dass durch eine zusätzliche Aufnahme von Asylbewerbern zum ordentlichen Kontingent die illegale Einwanderung steigen würde. Beachtet der Stadtrat diese Tatsache bei der Beurteilung der Forderung, sogar noch mehr Asylbewerber in der Stadt Zürich aufzunehmen?
- Wie hoch ist die Zahl der Illegalen («Sans-Papiers») in der Stadt Zürich (tiefe und hohe Schätzung)? Woher nimmt der Stadtrat diese Zahlen?
- Wie schätzt der Stadtrat (auch rechtsstaatlich) die Situation ein, dass durch die von der Asylorganisation AOZ geführten Einrichtung Zentrum Juch die illegale Einwanderung massiv begünstigt wird und entsprechend zunimmt?
- Leistet die Stadt Zürich und/oder die Asylorganisation AOZ durch die Mängel im Betrieb der Asylunterkunft Zentrum Juch, wodurch die illegale Einwanderung massiv begünstigt wird und entsprechend zunimmt, nicht direkt oder indirekt Beihilfe zur Förderung von illegalen Aufenthalten und damit Beihilfe zur Behinderung des Vollzugs rechtskräftiger ausländerrechtlicher Massnahmen? Immerhin begeht eine Person, die rechtswidrig das Land betritt oder darin verweilt, gemäss «Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer» nach Artikel 23 Absatz 1 eine Straftat, die mit Gefängnis bis zu sechs Monate bestraft wird.
- Sollte der Missstand, dass durch die Mängel im Betrieb der Asylunterkunft Zentrum Juch die illegale Einwanderung massiv begünstigt wird und entsprechend zunimmt, wissentlich geduldet werden, wer übernimmt dafür die Verantwortung: die Stadt Zürich, die Asylorganisation AOZ oder das Staatssekretariat für Migration (SEM)?
- Sind die verantwortlichen Personen innerhalb der Stadt Zürich, der Asylorganisation AOZ oder des Staatssekretariats für Migration (SEM) bei einer wissentlichen Duldung der massiv begünstigten illegalen Einwanderung durch die Mängel im Betrieb der Asylunterkunft Zentrum Juch, welche gemäss «Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer» nach Artikel 23 Absatz 1 eine Straftat darstellt, gar persönlich belangbar?
- Wir bitten, dass alle Fragen zusätzlich auch unter dem Gesichtspunkt einer allfälligen Beendung des sogenannten «beschleunigten» Testverfahrens beantwortet werden, da die Missstände in einer abgeschwächten Form auch im Regelbetrieb vorhanden sind. Die Fragen 1 bis 12 sollen somit jeweils nach «Testbetrieb» und «Regelbetrieb» gegliedert beantwortet werden.
Mitteilung an den Stadtrat