Die Geschäftsleitung (GL) organisiert den Ratsbetrieb und vertritt den Gemeinderat nach aussen. Sie führt Aufträge aus, die ihr vom Gemeinderat erteilt werden und ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht einem anderen Organ des Gemeinderats übertragen sind. Die GL besteht aus mindestens fünfzehn Mitgliedern: der Präsidentin oder dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, den Fraktionsvorsitzenden sowie weiteren Mitgliedern. Jeder Fraktion steht im Minimum ein Sitz zu. Somit sind alle wichtigen Stimmen aus dem Parlament auch in der Geschäftsleitung vertreten. Neue Vorlagen des Stadtrats, sogenannte Weisungen, werden in der Regel durch die Geschäftsleitung einer Kommission zur Vorberatung zugewiesen. Die GL kann den Kommissionen administrative Weisungen erteilen sowie Fristen setzen und sorgt für die beförderliche Erledigung der Kommissionsarbeiten. Bei ihren administrativen und organisatorischen Tätigkeiten wird sie von den Parlamentsdiensten unterstützt. Die GL tagt in der Regel wöchentlich am Montag-Abend.
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