Aufzonungen im Rahmen der geplanten Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Festhalten an der hälftigen Einforderung der Mehrausnützung für preisgünstigen Wohnraum, Auslegung des rechtlichen Spielraums, Zeitplan für die Revision und Berücksichtigung Volksinitiative zur vollen Mehrausnützung nach § 49b PBG sowie allfällige Aufsplittung der Vorlage
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