Motion
GR Nr.: 2022/489
Änderung der Allgemeine Polizeiverordnung (APV) und der Verordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsordnung) dahingehend, dass die vorübergehende Benutzung des öffentlichen Raumes zu politischen Sonderzwecken keine strafbare Handlung mehr darstellt
Zuständige/s Departement/e: Sicherheitsdepartement (SID)
Referendum: Kein Referendum
Verknüpft mit: 2019/50Bewilligungspraxis betreffend Demonstrationsumzügen in der Stadt, Auflistung der bewilligten, der verweigerten und nicht bewilligten Demonstrationen sowie spezifische Angaben zur bewilligten Klima-Demonstration der Schülerinnen und Schüler vom 18. Januar 2019 und zur nicht bewilligten Demonstration «Marsch fürs Läbe» vom 14. September 2018, 2020/243Ersetzung der Bewilligungspflicht für politische Kundgebungen und Demonstrationen durch ein Meldeverfahren, 2022/224Unbewilligte Demonstrationen in Zürich, tabellarische Aufstellung der Demonstrationen, der damit verbundenen Störungen des öffentlichen Verkehrs und der geschätzten Mehrkosten sowie Strategie für die Verringerung künftiger Ausfälle und Verspätungen, 2020/316Auflistung aller Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen während der Corona-Pandemie mit den damit verbundenen Auflagen und Schutzkonzepten sowie Vorgehen der Polizei im Zusammenhang mit den unbewilligten Anlässen und Massnahmen gegenüber den beteiligten Personen, 2024/534Sicherheitsdepartement, Allgemeine Polizeiverordnung (APV), Teilrevision betreffend Bussenverzicht Teilnahme unbewilligte Nutzung öffentlicher Grund zu politischen Sonderzwecken, Abschreibung einer Motion
Ablauf
Überweisung mit Textänderung, Frist 24 Monate
29.03.2023
/
Beschlussnummer: 1621